Landesrechtliche Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen von Kindheitspädagog*innen und Erzieher*innen. Informationsgrundlage für Beratungsfachkräfte
Diese Expertise gibt einen Überblick über die in den einzelnen Bundesländern geltenden Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für Kindheitspädagog*innen und Erzieher*innen. Sie nimmt damit die Anerkennungsverfahren für die wichtigsten Berufe für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen in den Blick. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf das Anerkennungsverfahren für die Berufe bzw. Berufsbezeichnungen Kindheitspädagoge*pädagogin und Erzieher*in, da eine entsprechende Anerkennung in allen Bundesländern eine qualifizierte Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen ermöglicht. Die Darstellung der rechtlichen Vorgaben entspricht dem Stand 15.12.2020.
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Erziehende in Kindertagesbetreuung ErzieherInnen Erzieheraus-/fortbildung, Berufsbild
Schlagwörter
Deutschland, Anerkennung, Berufliche Mobilität, Berufliche Qualifikation, Bundesland, Erzieher, Erzieherin, Expertise, Kindertagesbetreuung, Pädagogische Fachkraft, Rechtsgrundlage, Kindheitspädagoge, Kindheitspädagogin,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Berufsbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH; Dr. Esther Weizsäcker |
Erstellt am | 04.02.2021 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.netzwerk-iq.de/ |
Zuletzt geändert am | 28.04.2022 |
Siehe auch: | Internationalisierung in der Ausbildung zur frühpädagogischen FachkraftFachkräftebedarf und Fachkräfteoffensive für Erzieher*innen |