Schulsportstättenbau in Bayern
Die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstattung von Schulanlagen sind in der Schulbauverordnung geregelt. Die Seite bietet ergänzende Hinweise zu Schulschwimmbädern und der Mitnutzung von Schulsportstätten durch außerschulische Nutzergruppen.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Nutzung, Regelung, Schulsport, Schwimmbad, Sportstätte, Sportstättenbau, Schulschwimmen, Schulsportstätte,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de |
Zuletzt geändert am | 25.03.2022 |
Siehe auch: | Schulbau und Schulbauförderung in den Bundesländern |