Schulbauverordnung (SchulbauV) Bayern
Die Schulbauverordnung regelt die Grundsätze für den Schulbau in Bayern. Die Anlagen enthalten Spezifizierungen der Anforderungen für die einzelnen Schulformen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Raumbedarf, Schulbau, Schule, Schulform, Verordnung,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gesetze-bayern.de/ |
Zuletzt geändert am | 25.03.2022 |
Siehe auch: | Schulbau und Schulbauförderung in den Bundesländern |