Schulpflichtgesetz des Saarlandes
Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr. ... Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Seite enthält das Gesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) vom 11. März 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996, mehrfach geändert.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Saarland, Einschulungsalter, Gesetz, Schulanfang, Schularzt, Schuleingangsuntersuchung, Schulpflicht, Schulreife, Stichtag,
Bildungsbereich | Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium der Justiz Saarland |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://recht.saarland.de/ |
Zuletzt geändert am | 08.08.2022 |
Siehe auch: | Übergang Kindergarten – Grundschule im SaarlandEinschulung & Stichtage 2024: Wann wird mein Kind eingeschult? |