Beitragsfreiheit in den letzten beiden Kita-Jahren in Thüringen
Nach § 30 Elternbeitragsfreiheit im Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG - gilt: Für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung darf im Zeitraum der letzten 24 Monate vor Schuleintritt (erster Schultag der Schulanfänger) kein Elternbeitrag geltend gemacht werden (Elternbeitragsfreiheit).
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Thüringen, Gebührenfreiheit, Gesetz, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Recht, Rechtsgrundlage, Beitragsfreiheit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | kommunikation@tfm.thueringen.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=KTBetrG_TH_Inhaltsverzeichnis |
Zuletzt geändert am | 08.08.2022 |
Siehe auch: | Recht im Elementarbereich in ThüringenKita-Gebühren: Wo sind Kitas beitragsfrei? |