Beitragsfreie Betreuung ab 2 Jahren in Rheinland-Pfalz
Seit 1. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Egal, ob die Kinder einen Kindergarten oder eine Krippe besuchen. Während für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bei einer Betreuung im Kindergarten schon seit dem 1. August 2010 keine Gebühren mehr gezahlt werden mussten, so waren die Unter-Zweijährigen in Krippen noch beitragspflichtig. Mit dem Kita-Gesetz änderte die Landesregierung dies und weitete die Beitragsfreiheit auf alle Zweijährigen aus – unabhängig davon, in welcher Angebotsform sie betreut werden.
Für Kinder unter zwei Jahren sowie für Hortkinder können Beiträge erhoben werden. Darüber hinaus entstehen Eltern gegebenenfalls Kosten für die Mittagsverpflegung der Kinder.
Dokument von: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Beitragszahlung, Finanzierung, Gebührenfreiheit, Kinderbetreuung, Kindergartenplatz, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Beitragsfreiheit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://kita.rlp.de/ |
Zuletzt geändert am | 30.01.2024 |
Siehe auch: | Recht im Elementarbereich in Rheinland-PfalzKita-Gebühren: Wo sind Kitas beitragsfrei? |