Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder ab 3 Jahren in Niedersachsen
Eltern in Niedersachsen müssen seit dem 1. August 2018 keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern bezahlen. Das heißt, es fallen für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung keine Elternbeiträge an, wenn das Kind in einer Tageseinrichtung betreut wird, für die das Land Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) leistet.
Dokument von: Niedersächsisches Kultusministerium
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Niedersachsen, Beitragszahlung, Gebührenfreiheit, Gesetz, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Recht, Beitrag, Beitragsfreiheit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Niedersächsisches Kultusministerium |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://bildungsportal-niedersachsen.de/ |
Zuletzt geändert am | 08.08.2022 |
Siehe auch: | Recht im Elementarbereich in NiedersachsenKita-Gebühren: Wo sind Kitas beitragsfrei? |