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Bundesagentur für Arbeit (BA)

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Zu den Aufgaben der BA gehören: Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Arbeitgeberberatung, Förderung der Berufsausbildung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter, Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Entgeltersatzleistungen. Außerdem betreibt die BA Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner gewährt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und - als Familienkasse - Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Schwerbehindertengesetzes übertragen.

Schlagwörter

Ausland, Deutschland, Europa, Arbeitsamt, Arbeitsmarkt, Arbeitsvermittlung, Ausbildung, Auszubildender, Berufsberatung, Berufswahl, Förderung, Information, Student, Weiterbildung, Ausbildungsvermittlung,

Art der Institution Ministerium / Behörde / Parteigremium
Bundesland Bund
Land Deutschland
Telefon 0911 179 0
Telefax 0911 179 2123
PLZ des Postfachs 90327
Ort des Postfachs Nürnberg
Siehe auch: Bildungsberatung in der Berufsbildung. Berufsberatung

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