Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur (Schulinfrastrukturverordnung – SchulInfraVO)
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Mittel werden zugewiesen für 1. den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Schulgebäuden einschließlich Schulhorten, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen sowie bei Baumaßnahmen für die mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung einschließlich digitaler Infrastruktur, 2. den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Wohnheimen einschließlich Außenanlagen sowie bei Baumaßnahmen für die mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen, Erweiterung, Förderung, Infrastruktur, Neubau, Sanierung, Schulbau, Schulgebäude, Schulgelände, Sportstätte, Verordnung, Wohnheim,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Sächsisches Staatsministerium für Kultus |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.revosax.sachsen.de |
Zuletzt geändert am | 07.04.2022 |