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Hessische Lehrkräfteakademie

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Die Hessische Lehrkräfteakademie wurde zum 1. April 2015 errichtet. Ziel ist es, die administrativen Strukturen der drei Phasen der Lehrerbildung, der schulischen Qualitätsentwicklung und der Qualifizierung von schulischen Führungskräften stärker miteinander zu verzahnen und effizienter zu bündeln. Dies geschieht unter anderem durch
• die Gestaltung einer Führungskräfte- und Lehrkräftefortbildung aus einem Guss, wobei der Verantwortung für die Unterrichts- und Schulentwicklung durch die schulischen Führungskräfte eine besondere Bedeutung beigemessen wird,
• das Einfließen von Erkenntnissen aus der externen und internen Evaluation in die Ausrichtung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und Führungskräften,
• das Befördern von Kooperationen zwischen den Studienseminaren, die ihre Tätigkeit als Teile der neuen Lehrkräfteakademie fortsetzen,
• die Erstellung der Aufgaben für das Landesabitur sowie für die zentralen Abschlussarbeiten der Bildungsgänge Haupt- und Realschule.
Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der Hessischen Lehrkräfteakademie bildet das „Gesetz zur Neustrukturierung der hessischen Bildungsverwaltung“, das am 24. März 2015 vom Hessischen Landtag beschlossen wurde. Neben der Gründung der Hessischen Lehrkräfteakademie sieht es die Eigenständigkeit der 15 Staatlichen Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden in unmittelbarer Anbindung an das Hessische Kultusministerium vor.
Vorgängereinrichtung war das Landesschulamt ("Landesschulamt und Lehrkräfteakademie"), in welchem zum 1. Januar 2013 das ehemalige Amt für Lehrerbildung (AfL), das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) sowie die 15 Staatlichen Schulämter organisatorisch zusammengeführt worden waren.

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