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Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

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Ab 1. Januar 2008 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern ihre Arbeit aufgenommen. Die GWK ist die Nachfolgeorganisation der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK). Die Errichtung der GWK wurde am 14. Juni 2007 von den Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Die Neuorganisation der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung von Bund und Ländern ist Folge der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform. Durch diese Reform erfuhr Artikel 91 b Grundgesetz eine Präzisierung und Erweiterung.
Bund und Länder können danach zusammenwirken bei der Förderung von:
- Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der Hochschulen,
- Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen,
- Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.
Diesen Aufgaben werden sich Bund und Länder künftig in der GWK widmen. Sie wollen dabei ihre Zusammenarbeit weiter verstärken und streben eine enge Koordination bei gemeinsam berührenden Fragen auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. In der GWK sollen die großen wissenschaftspolitischen Fragestellungen erörtert und beschlossen werden, verbunden mit einer noch stärker strategisch orientierten Diskussion zu Fragen des Wissenschaftssystems insgesamt.

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